Entgiftung des Bodens?

Bachmann, Günther
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1988

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SEBI: Zs 2985
BBR: Z 471
IRB: D 5055

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Zusammenfassung

Konsens darüber besteht, daß die Sanierung von Bodenkontaminationen erforderlich und mit entsprechender Technik auch möglich ist. "Das Fragezeichen bei der Entgiftung signalisiert Vorbehalte zum zweiten Teil des Konsens." Einen vergleichbaren öko-technischen Reparaturbetrieb wie für die Medien Wasser und Luft gibt es für Böden aufgrund ihrer ökologischen Eigenschaften nicht. Bodensanierung meint i.d.R. Verfahren zur Minderung von Schadstoffmengen, ganz gleich, ob der Boden tatsächlich "geheilt" oder in seiner Nutzbarkeit wiederhergestellt wird. Um Kontaminationen und die angestrebte Bodenqualität zu beschreiben und zu bewerten, sind Grenzwerte erforderlich. Mangels bundesrechtlicher Vorgaben übernimmt man bei Entscheidungen über Bodensanierungen ausländische Grenzwertlisten, z.B. die Holland-Liste. Diese Praxis - ein schematischer Soll-Ist-Vergleich - kann nicht im Sinne des Bodenschutzes sein. Die Arbeit macht Vorschläge zu einem öffentlich nachvollziehbaren Verfahren mit Probenahme, Untersuchungskonzept, Bewertungskriterien und Zielen der Sanierung zur Ableitung und Anwendung von Grenzwerten. - Sche.

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Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht, Frankfurt/Main, 11(1988), 2, S.119-136, Lit.

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