Die Mitwirkung an der Stadtplanung - aber wie?
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1987
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SEBI: 89/5837
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Zusammenfassung
Immer mehr Bürger wollen die Lebensqualität in den Städten verbessern. Das Eidgenössische Raumplanungsgesetz paßte sich dieser Entwicklung an. Es regelt, daß die Behörden die Bevölkerung in geeigneter Weise in die Planung einzubeziehen haben. Dieses Gebot ist indessen schwierig einzuhalten. Die Bewohner hören vielleicht zum ersten Mal von einem Nutzungs- und Richtplan. Die Planer verfügen zwar über technische Kenntnisse, aber die Fähigkeit, mit Nicht-Fachleuten außerhalb der eingeschliffenen Entscheidungsprozesse von Parlament, Regierung und Verwaltung zusammenzuarbeiten, fehlt oftmals. Im Handbuch sind die Ergebnisse des Forschungsberichts in praxisorientierte Hilfestellungen umgesetzt, so daß Planer, Bewohner, Sozialarbeiter oder andere Planungsbeteiligte mögliche Fehlentwicklungen erkennen und vermeiden. Es ist vor allem als Nachschlagewerk konzipiert. Typische Probleme wie Öffentlichkeitsarbeit, Aufgabenteilung zwischen Behörden und Bewohnern oder der verwaltungsinterne Bearbeitungsprozeß werden aus den beobachteten Fallbeispielen herausgegriffen und zusammen mit Verbesserungsvorschlägen dargestellt. difu
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Niederteufen: Niggli (1987), 91 S., Abb.; Tab.