BGH, Urteil vom 10.7.2003 III ZR 379/02. Schallschutzmaßnahme.

Boorberg
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2004

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Amtlicher Leitsatz: Inhaber des Anspruchs auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen ist der jeweilige Eigentümer der betroffenen Anlage, der die Schallschutzmaßnahmen vornimmt; Dies kann auch derjenige sein, der den betroffenen Grundbesitz im Wege der Zwangsversteigerung zu einem Zeitpunkt erworben hat, zu dem die (sonstigen) gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen bereits gegeben waren. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 1

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 26-28

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen