Wertstoffe warten auf Verwertung. Stoffgleiche Nichtverpackungen sollen besser erfasst werden.

Deutscher Fachverl.
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Herausgeber

Deutscher Fachverl.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Frankfurt/Main

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ISSN

0933-3754

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 5887
BBR: Z 551

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Bislang ist das "gelbe System" bei der Abfallsortierung ausschließlich Verpackungen vorbehalten. Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien werden derzeit in den gelben Säcken, Tonnen und Containern als so genannte Leichtverpackungen gesammelt und als Wertstoffe recycelt. Sobald haushaltsübliche Gegenstände aus den gleichen Materialien jedoch keine Verpackungen sind, gehören sie in der Regel zum Restmüll. Der Grund dafür, dass das "gelbe System" ausschließlich Verpackungen vorbehalten ist, liegt in der Finanzierung: Die Inverkehrbringer haushaltsnah anfallender Verkaufsverpackungen (Hersteller und Handel) finanzieren deren Entsorgung über Gebühren an die Betreiber der privaten dualen Systeme. Für die Entsorgung des Restmülls hingegen erheben Kommunen Gebühren. So vielfältig wie die Verpackungen sind auch die Entsorgungskonzepte. In dem Beitrag werden einige Konzepte vorgestellt. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es beispielsweise die "Grüne Tonne Plus", die alle Wertstoffe wie Kunststoff, Papier und Metall aufnimmt, egal ob Verpackung oder Nichtverpackung. Andere Kommunen trennen nach "Rund und Flach" wie der Landkreis Ludwigsburg oder trennen nach "Nass und trocken" wie der Neckar-Odenwald-Kreis. In Berlin und Leipzig haben sich Entsorger und Kommunen auf ein Modellprojekt verständigt, in dem auch die stoffgleichen Nichtverpackungen über das "gelbe System" entsorgt werden. Erste Erfahrungen zeigen, dass die erfassten Wertstoffmengen spürbar steigen und gleichzeitig die Gebühren für die privaten Endverbraucher sinken. Die Bundesregierung sieht in der Fortentwicklung der Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung und in der Einführung einer Wertstofftonne zentrale abfallwirtschaftliche Projekte. Die Möglichkeit zu einer Miterfassung von Nichtverpackungen hat bereits die 5. Novelle der Verpackungsverordnung eröffnet, die am 1.1.2009 umgesetzt wurde. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes legt nun durch zwei Verordnungsermächtigungen einen ersten Grundstein für die bundesweite Einführung einer Wertstofftonne. Bevor die Bundesregierung jedoch rechtsverbindliche Regelungen erlässt, soll die Wertstofftonne nochmals getestet werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im März 2011 ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung gegeben, in dem unterschiedliche Optionen zur Organisation und Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung durchgespielt werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Entsorga-Magazin

Ausgabe

Nr. 8/9

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Seiten

S. 22-23

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