Gemeingüter. Wohlstand durch Teilen.
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Berlin
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EDOC
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Abstract
Der klassische Eigentumsbegriff, der in erster Linie als das Recht des Einzelnen verstanden wird, bekommt durch die Besinnung auf ein gemeinschaftliches Recht an den Gemeingütern eine neue Dimension. Welche Konsequenzen hat es, wenn Grund und Boden als Gemeingüter begriffen werden? Wie verändert sich der öffentliche Raum, wenn er nicht mehr durch Werbung, Lärm, Autos oder Parkhäuser beliebig privatisiert werden darf? Wie wäre es, wenn die freie Nutzung von Wissen und Kulturgütern die Regel und deren kommerzielle Nutzung die Ausnahme wäre? Welche Regeln und Institutionen sind für den sinnvollen Umgang mit Gemeingütern gut? Diskutiert wird der Begriff des Gemeinguts in den Bereichen Natur, Soziales, Kultur und Digitaler Raum.
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48 S.