Einschränkungsmöglichkeiten der Elternrechte, wenn die Kinder gefährdet oder verwahrlost sind.

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SEBI: 78/5406

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Die Erziehung durch die Eltern oder den Staat in allen Einzelheiten einer rechtlichen Normierung zugänglich zu machen, ist unmöglich.Der Staat stellt ein Erziehungsziel auf, das Maßstab für die Begriffe Verwahrlosung und Gefährdung des Kindeswohls sein soll und darüber hinaus eine Gleichbehandlung der Minderjährigen gewährleistet.Die Verfasserin untersucht umfassend Wesen und Einschränkungsmöglichkeiten des Elternrechts unter Aussparung des strafrechtlichen Aspekts, weil dieser nicht unmittelbar der Kindeserziehung dient.Die öffentliche subsidiäre Ersatzerziehung wird von den Anfängen im 19.Jahrhundert an dargestellt und in drei Blöcke eingeteilt die Einschränkungsmöglichkeiten mit und ohne Willen der Erziehungsberechtigten und die Unterstützung derselben.Genannt seien der Sorgerechtsentzug, die Heimerziehung oder die Schutzaufsicht.Einer kritischen Würdigung wird das Jugendwohlfahrtsgesetz unterzogen, weil es zukünftige Entwicklungen nicht befriedigend erfassen könne. ks/difu

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Elternrecht, Kindesrecht, Sorgerecht, Sorgerechtsentzug, Verwahrlosung, Fürsorgeerziehung, Heimerziehung, Erziehungshilfe, Sozialwesen, Sozialarbeit, Gesetzgebung, Rechtsgeschichte

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Hamburg: (1965), XXXII, 163 S., Tab.; Lit.

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Elternrecht, Kindesrecht, Sorgerecht, Sorgerechtsentzug, Verwahrlosung, Fürsorgeerziehung, Heimerziehung, Erziehungshilfe, Sozialwesen, Sozialarbeit, Gesetzgebung, Rechtsgeschichte

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