Agrarstrukturpolitik und Wasservorranggebiete.
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1978
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Die Bereitstellung von Trinkwasser wird in Zukunft schwierig und kostenaufwendig sein und sollte durch Vorsorgemaßnamen gesichert werden. Vordringlich wäre die Ausweisung behördenverbindlicher Vorranggebiete, die wesentlich großzügiger als bisher abzugrenzen und auch gegen außerhalb befindliche Störquellen abzusichern sind. Landwirtschaft und Wasservorranggebiete werden zwangsläufig in Flächennutzungskonkurrenz geraten. Wegen der Gefahren, die der zunehmende Einsatz von Chemikalien mit sich bringt, wird man in Wasserschutzgebieten die landwirtschaftliche Nutzung extensivieren müssen. Restriktionen für die Landbewirtschaftung sind nicht zu umgehen, da der Trinkwasserversorgung der höhere Stellenwert eingeräumt werden muß. Der Agrarhaushalt wird seinen Mitteleinsatz im Sinn dieser Zielsetzung tätigen müssen. Etat und Instrumente reichen wahrscheinlich aus. Andernfalls besteht die Möglichkeit, als Äquivalent für geringe Wasserverschmutzung niedrige Wasserpreise zu gewähren. Zur Finanzierung überbetrieblicher Maßnahmen sind leistungsgebundene interregionale Ausgleichszahlungen denkbar.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1978), H. 5/6, S. 421-428, Lit.