Reaktionen des Rechts auf kommunale Finanzprobleme.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Kommunale Finanzprobleme sind ein Phänomen einzelner Bundesländer. Ursache sind vor allem die mangelnde Beachtung des Haushaltsrechts durch die Kommunen und seine unzureichende Durchsetzung durch die Kommunalaufsicht der Länder. Eine ausreichende kommunale Finanzausstattung kann auch durch die Zuweisung von effektiven Besteuerungsrechten gewährleistet werden. Eine Beschränkung des Rechts zur Erhebung der Kreisumlage wegen finanzieller Probleme der Umlagepflichtigen kommt nicht in Betracht. Eine rechtswidrige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs durch das Land lässt die Pflicht zum Haushaltsausgleich unberührt. Rechtspolitisch sollte eine Pflicht begründet werden, ausreichend Grundsteuer zu erheben, wenn ein anderweitiger Haushaltsausgleich nicht erfolgt.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 22

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S. 1409-1415

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