Integration ökologischer Ziele in den Wohnungsbau - dargestellt am Beispiel der Energieeinsparung im sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein.

Jung, Birgit
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Datum

1999

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Kiel

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ISSN

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ZLB: 4-2005/324

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Am Beispiel der Energiesparmaßnahmen im Sozialen Wohnungsbau Schleswig-Holsteins werden die möglichen und bisher vorgenommenen Maßnahmen erläutert und die erreichten Erfolge an den Zielen gemessen. Ein Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des sozialen Wohnungsbaus und dessen Organisationsweise und Zuständigkeiten auf Bundesebene auf Bundesebene, sowie bezogen auf das Land Schleswig-Holstein, verdeutlichen die Integrationsmöglichkeiten ökologischer Ziele in den sozialen Wohnungsbau. Im Anschluss hieran folgt eine Aufstellung der vom Bund, vom Land Schleswig-Holstein und den Gemeinden sowie von Seiten der Energieversorgungsunternehmen vorgenommenen Maßnahmen und deren Anwendbarkeit. Maßgeblich für die Integration ökologischer Maßnahmen in den sozialen Wohnungsbau ist das Niedrig-Energie-Haus-Programm (NEH-Programm), das durch das Programm sparendes Bauen und Wohnen des Landes fortgeführt wurde. In seinem Rahmen wurde der Bau von Wohnungen im Niedrig-Energie-Haus-Standard mit dem Ziel der Energieeinsparung und der CO2-Minderung unterstützt. Die innerhalb dieser Programme geförderten Wohnungen bilden die Grundlage für die sich anschließenden Berechnungen. Durch die Übertragung der Daten auf den gesamten Wohnungsbestand, werden die Energie- und CO2-Einsparungen durch den Bau von Niedrig-Energie-Häusern errechnet. Eine anschließende Berechnung macht deutlich, wie groß die Einsparungen wären, würde eine Modernisierung aller Wohnungen auf den NEH-Standard erfolgen. Da bisher nicht erwiesen ist, ob eine Modernisierung aller Wohnungen möglich ist, zeigt eine weitere Berechnung die Einsparungen bei Modernisierung aller Wohnungen auf den Standard der WSVO 1995. Eine vierte Berechnung zeigt, wie groß die Einsparungen bei zehnjähriger Anwendung dieser Regelungen im Vergleich zum Fortbestehen der geltenden WSVO 1995 sein würden. goj/difu

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VII, 121 S.

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