Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung für Wasserkraftwerke in Österreich in Theorie und Praxis.
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1991
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IRB: Z 393
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Zusammenfassung
Im Zuge der Vorbereitung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Staustufe Freudenau wurde erstmals eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) erstellt, die von der Behörde einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen wurde. Die Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes sowie der EG-Richtlinien wurden im Rahmen einer Beurteilungsmatrix mit den von der ARGE UVP-Management entwikkelten Beurteilungskriterien verknüpft und der Erfüllungsgrad dargestellt. Das Instrument der UVP stellt heute zweifellos eine unerläßliche Voraussetzung zur Entscheidungsfindung und Genehmigung von Großprojekten dar und dient einer nachvollziehbaren Offenlegung aller Vorund Nachteile eines Projektes bzw. liefert Ansätze für entsprechende Adaptierungen. Die UVP ist jedoch dann fehl am Platze, wenn es nicht um die Projektoptimierung geht, sondern nur Zeitaufschub gewonnen werden soll.
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ÖIAZ.Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift 136(1991), Nr.10, S.449-459, Tab.