Überlegungen zur rechtlichen Gewährleistung von Planungen der öffentlichen Hand.
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1974
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SEBI: 77/3531
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Zusammenfassung
Die Arbeit will unter Einbeziehung von Verfassungsprinzipien nachweisen, daß Planung nicht notwendig einen geldwerten Anspruch auf Plangewährleistung bedingt, sondern daß der Staat nur in seltenen Fällen materielle Entschädigung bei Planänderung zu leisten hat, um auf diese Weise die Planung in Bahnen zu leiten, die der Realisierung von demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Maximen in einer veränderten Umwelt entsprechen. Nach einem kurzen Abriß der Geschichte der Planung, vor allem nach 1966, grenzt die Studie die Planung rechtlich ein, typisiert sie und bestimmt ihren gesellschaftlichen Stellenwert. Danach setzt sie die Planung in Beziehung zu den jeweiligen Verfassungsprinzipien und gelangt mittels einer kritischen Würdigung der geltenden Planungsprinzipien zu dem angestrebten Ergebnis. Betrachtet wird in der Arbeit allein der Bereich der Wirtschaftsplanung.
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München: Schön (1974), XXXIX, 275 S., Lit.