Die Gemeinde - ein kleiner Staat? Motive und Folgen der großherzoglich-badischen Gemeindegesetzgebung 1819-1914. 2 Bde.

Zoche, Hartmut
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1986

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SEBI: 88/5285-1.2.

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Im Gegensatz zu den anderen deutschen Staaten formulierten in Baden nach dem Zusammentritt einer gewählten Bürgervertretung im Jahre 1819 diejenigen Kräfte, die später, etwa als kommunale Funktionsträger, die ausgearbeitete Gemeindeordnung und das Bürgerrechtsgesetz anwenden bzw. überwachen sollten, diese Gemeindegesetze selber. Die Arbeit zeichnet den knapp hundertjährigen Veränderungsprozeß der für die Gemeinden relevanten Gesetzgebung des Großherzogtums Baden nach. Bis 1860 steht dabei die Umformung der Gemeindegesetze von 1831 durch das wohlhabende Bürgertum im Brennpunkt. Von 1860 bis 1874 geht es vor allem um die Reaktion auf die einsetzende Industrialisierung, die sich dann bis 1910 vollständig durchsetzt. Für die Periode von 1874 bis 1910 spaltet der Autor den Stoff aufgrund des Umfangs auf. Zentrale Punkte sind dabei neben den verfassungsrechtlichen und verfassungstechnischen Elementen die Aspekte des Grundschulwesens und der kommunalen Kredit-, Finanz- und Steuerpolitik. Der Autor charakterisiert die badische Kommunalverfassung als "timokratisch". gwo/difu

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Frankfurt/Main: Lang (1986), ca. 870 S., Abb.; Lit.; Reg.(phil.Diss.; Freiburg/Breisgau 1985)

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Serie/Report Nr.

Historisch-sozialwissenschaftliche Studien; 1

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