Änderung der VOB/B - Allgemeines, Verschuldenshaftung, Abnahmefiktion, Mängelansprüche, Minderung der Vergütung.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) wurde (mit der Bezeichnung "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen") als Ausgabe 2002 neu gefasst und teilweise geändert. Die Änderungen im Teil B der VOB betreffen die Haftung für Schäden, die durch die Vertragspartner verursacht wurden, die Gewährleistung für Mängel des Vertragsgegenstands, die Zahlungen, die Sicherheitsleistungen und die Sonderregelungen bei Verträgen mit Behörden. Die Änderungen werden näher dargestellt. Zu beachten ist, dass die Änderungen von Seiten der öffentlichen Auftraggeber erst nach einer entsprechenden Änderung der Vergabeverordnung (VgV) vom 9.1.2001 (BGBl. S.110) anzuwenden ist, deren Verweisungen in §§ 4 ff. VgV anzupassen sind. Bekanntmachung der Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauarbeiten (VOB), Teil B, vom 12.9.2002 - Bundesanzeiger Nr.202 a. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 4
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S. 110-112/Rdnr.57