Die kartellrechtliche Sonderstellung der Energieversorgungsunternehmen und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz

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SEBI: 76/3082

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Abstract

Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind über § 103 Wettbewerbsgesetz (GWB) vom Verbot bestimmter wettbewerbsbeschränkender Abreden ausgenommen und unterliegen lediglich einer Mißbrauchsaufsicht. Das Marktverhalten der EVU wird weitgehend vom Energiegesetz bestimmt. Dies führt zwar zu einer erheblichen Beschränkung des Wettbewerbs, ermöglicht ihn aber zumindest teilweise, während § 103 ihn für die EVU in der Praxis ausschließt. Die erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand ist mit dem Verfassungsrecht vereinbar. Auf den Energiemärkten bestehen jedoch keine objektiven Umstände, die eine kartellrechtliche Sonderstellung der EVU rechtfertigen könnten. Die Freistellung vom Kartellverbot stellt sich als ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar und ist somit verfassungswidrig.

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Kartellrecht, Energieversorgungsunternehmen, Wettbewerb, Energieversorgung, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Recht, Volkswirtschaft, Politik

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München: Schön (1971), XXI, 123 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Mannheim 1971)

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Kartellrecht, Energieversorgungsunternehmen, Wettbewerb, Energieversorgung, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Recht, Volkswirtschaft, Politik

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