Die Volksanwaltschaft - eine Ombudsman-Institution im österreichischen System der Gewaltentrennung.
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SEBI: 75/661
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DI
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Abstract
Die Gesetzesvorlage der österreichischen Bundesregierung schafft in Gestalt der Volksanwaltschaft eine dem System der Gewaltentrennung konsequent angepaßte Institution zur Kontrolle der Bundesverwaltung. Damit wird erstmals eine mit umfangreichen Kontrollaufgaben betraute Institution nicht im Bereich der Gesetzgebung, sondern im Bereich der Verwaltung selbst eingerichtet; durch die Konstruktion der Volksanwaltschaft als Organ der Bundesversammlung und durch die ausdrücklich garantierte Weisungsfreiheit ist eine weitgehende Unabhängigkeit gewährleistet. Die Frage der Funktionsfähigkeit der neuen Kontrollinstitution, insbesondere auch der näheren Einfügung und Abstimmung ihrer Kompetenzen auf das Netzwerk der österreichischen Rechtsordnung, ist mangels detaillierter gesetzlicher Bestimmungen und begleitender Regelungen noch nicht zu beantworten.
Description
Keywords
Volksanwaltschaft, Ombudsmann, Gewaltenkontrolle, Verwaltung, Öffentlichkeit, Recht
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In: Köln, (1974) 171 S., Lit.; Zus.
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Volksanwaltschaft, Ombudsmann, Gewaltenkontrolle, Verwaltung, Öffentlichkeit, Recht