Der gerichtliche Vergleich im Verwaltungsprozeß. Auch ein Beitrag zum verwaltungsrechtlichen Vertrag.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 97/922
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Durch die zunehmende Belastung der Verwaltungsgerichte und die besonders lange Verfahrensdauer nimmt auch hier der Vergleich eine besondere Stellung ein. Diese Untersuchung versucht, die Möglichkeiten und Grenzen einer gütlichen Beendigung des Rechtsstreits systematisch aufzuzeigen. Dabei wird auf die Zulässigkeits- und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines gerichtlichen Vergleichs im Verwaltungsprozeß im einzelnen eingegangen. Nach § 106 Verwaltungsgerichtsordnung können die Beteiligten einen Vergleich schließen, sofern sie die erforderliche Verfügungsbefugnis zur Beendigung des Rechtsstreits haben. Abschließend wird dargestellt, wann bei einer Streitigkeit über die Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs das durch den Vergleich zu erledigende Verfahren fortzusetzen ist und wann anderenfalls ein neuer Prozeß anzustrengen ist. kirs/difu
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166 S.
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Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht; 12