BewG § 76 -Steuerliche Bewertung von Einfamilienhäusern. BVerfG, Urt. v. 10.2.1987 - 1 BvL 18/81; 20/82.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Bewertung von Einfamilienhäusern im Ertrags- und Sachwertverfahren (§ 76 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BewG) hängt nicht von der vorhergehenden Prüfung ab, ob eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes von Verfassungs wegen geboten ist. Die Regelung in § 76 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BewG ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, soweit die Bewertung von Einfamilienhäusern im Sachwertverfahren zu höheren Einheitswerten führt als die Bewertung im Ertragswertverfahren. (-z-)

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Schlagwörter

Einfamilienhaus, Eigenheim, Steuer, Besteuerung, Einheitswert, Ertragswert, Bewertung, Sachwertverfahren, Recht, Eigentum

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 40(1987), Nr.8, S.340-341

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Einfamilienhaus, Eigenheim, Steuer, Besteuerung, Einheitswert, Ertragswert, Bewertung, Sachwertverfahren, Recht, Eigentum

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