Basistext, Baurechtswidrigkeit. Formelle und materielle Illegalität.

Weidemann, Holger
Maximilian
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Datum

2019

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Herausgeber

Maximilian

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hamburg

Sprache

ISSN

0945-1196

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 700 ZB 6794

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Soweit bauliche Anlagen dem öffentlichen Baurecht widersprechen, ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde (regelmäßig) gehalten, die notwendigen Anordnungen zu treffen, um baurechtmäßige Zustände wieder herstellen zu lassen. Bei der Auswahl möglicher Maßnahmen ist von zentraler Bedeutung, ob bei der strittigen baulichen Anlage lediglich die notwendige Baugenehmigung fehlt oder aber in einem (späteren) Genehmigungsverfahren auch nicht erteilt werden kann. Insoweit ist für die Bestimmung möglicher bauaufsichtlicher Anordnungen sehr wichtig, ob das Bauvorhaben lediglich formell oder aber zugleich auch materiell illegal ist.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsche Verwaltungspraxis : DVP ; Fachzeitschrift für die öffentliche Verwaltung

Ausgabe

Nr. 4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 135-137

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

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