Fragen zum Procedere bei der Wahlprüfung im Kommunalrecht von Nordrhein-Westfalen.

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ZZ

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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Fromm, Ruediger

Zusammenfassung

Der Verfasser versucht anhand der Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesrechts (Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung) einen Überblick über das Instrument der kommunalen Wahlprüfung zu verschaffen. Er skizziert zunächst das Wahlprüfungsverfahren (Berechtigung zur Ingangbringung, rügefähige Themen, d.h. ,,Wahlfehler'', Vorprüfung durch Wahlprüfungsausschuß, Entscheidung des Gemeinderats), geht danach auf die möglichen, unterschiedlichen Rechtsfolgen ein (etwa partielle Wiederwahl) und behandelt schließlich wegen der großen praktischen Bedeutung ausführlicher die Subsumption des beanstandeten Sachverhalts unter die gesetzlichen Merkmale. Insoweit gibt er konkrete Hinweise zur Abgrenzung der Unregelmäßigkeitsrüge im Sinne des PAR. 40 Abs. 1 Buchst. b Kommunalwahlgesetz NRW von der Rüge der fehlerhaften Feststellung des Wahlergebnisses (PAR. 40 Abs. 1 Buchst. c Kommunalwahlgesetz NRW).

Beschreibung

Schlagwörter

Kommunalwahl, Wahlfehler, Wahlprüfung, Gemeinderecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht

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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln 91 (1976), H. 10/11, S. 385-387, Lit.; Zus.

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Kommunalwahl, Wahlfehler, Wahlprüfung, Gemeinderecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht

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