Bericht über die Verwendung der Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden für das Jahr 1973.

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BBR: Y 575/3

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Zusammenfassung

Die über zweckgebundene Mineralölsteuereinnahmen in Höhe von 6 Pf/l erfolgende Finanzierungsbeteiligung des Bundes an kommunalen Verkehrsinvestitionen schließt auch die Förderung verkehrswichtiger zwischenörtlicher Straßen in zurückgebliebenen Gebieten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ROG) und im Zonenrandgebiet ein. Während einzelne Vorhaben mit Finanzhilfen des Bundes bis zu 60 % gefördert werden können, ist für das Zonenrandgebiet ein Höchstsatz von 75 % vorgesehen; 13,9 % der für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden eingesetzten Mittel flossen 1973 in das Zonenrandgebiet. Die 1973 erfolgte Förderung von kommunalen Verkehrsinvestitionen in Höhe von annähernd 2 Mrd. DM ist paritätisch aufgeteilt zwischen kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personenverkehr (Relation 1967 60:40 zugunsten des Straßenbaus (Niedersachsen) und 25,1 % (Baden-Württemberg); die kommunalen Baulastträger sind in Bayern, Niedersachsen und im Saarland am stärksten an den Gesamtkosten beteiligt. Mittelverteilung Kreisfreie Städte 60,4 %, Landkreise 16,2 %, kreisangehörige Gemeinden 23,4 %.

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Verkehrsinvestition, Verkehrswegeinvestition, Gemeinde, Verkehrspolitik, Bund, Finanzierung, Investitionsbeihilfe

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Bonn: (1975), 25 S., Kt.; Tab.

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Verkehrsinvestition, Verkehrswegeinvestition, Gemeinde, Verkehrspolitik, Bund, Finanzierung, Investitionsbeihilfe

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