Freiheit der Kunst und baurechtliche Genehmigung für die Aufstellung von Monumentalskulpturen. BVerwG, Beschluß vom 13.4.1995 - 4 B 70.95 -, VGH München.
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DE
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0170-0413
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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243
IRB: Z 1243
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Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
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Zusammenfassung
Die Freiheit der Kunst - Artikel 5 III Satz 1 GG - hindert nicht grundsätzlilch daran, eine baurechtliche Genehmigung für die Aufstellung von Monumentalfiguren der Baukunst im Außenbereich wegen Widerspruchs zu Darstellungen des Flächennutzungsplans, wegen einer Verunstaltung des Landschaftsbilds oder wegen einer Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft gemäß Paragraph 35 II und III BauGB zu versagen. Soweit Leitsatz. Der Kläger ist im Außenbereich Eigentümer eines mit einem Wochenendhaus bebauten Hanggrundstücks. Er beabsichtigte, zwei etwa sieben Meter hohe Statuen auf jeweils sechs Meter hohen Sockeln aufzustellen. Die Statuen Artemis und Aurora werden dem nationalsozialistischen Künstler Arno Breker zugerechnet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen das Urteil des OVG gerichtete Beschwerde nicht angenommen.
Beschreibung
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Zeitschrift
ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht
Ausgabe
Nr.5
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Seiten
S.273-274