Städtebau kurz und bündig. Eine praxisorientierte städtebauliche Planungshilfe.
Werner
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Werner
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: 2000/675
DST: R 60/407
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RE
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Abstract
Der Gesetzgeber unterscheidet im Bauplanungsrecht folgende Bereiche: Unbeplanter Innenbereich: innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; Bereich von vorhandener Bebauung mit nicht zu großen Baulücken. Beplanter Innenbereich: durch Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan, beplanter Bereich und den Außenbereich. Bezüglich der Beurteilung, ob ein geplantes Vorhaben in einem der bauplanungsrechtlichen Bereiche zulässig ist, werden im Bauplanungsrecht weitere Unterscheidungen vorgenommen. Die einschlägigen Baugesetze sind für Laien oft unüberschaubar und schwierig als Planungsgrundlage zu verstehen. Es werden die wichtigsten Begriffe, Verfahren und Elemente aus dem städtebaulichen Planungs- und Bauordnungsrecht erläutert und mit Hilfe von Zeichnungen und Tabellen dargestellt. sg/difu
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IX, 113 S.
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