Regionales Entwicklungsprogramm für den Planungsraum "Oberes Lechtal".

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Auf der Grundlage des Tiroler Raumordnungsgesetzes hat die Tiroler Landesregierung am 28.6.1983 ein Entwicklungsprogramm für den Planungsraum Oberes Lechtal erlassen. Der Beitrag geht auf den Geltungsbereich dieses Programms ein, stellt die Hauptziele der überörtlichen Raumordnung, die Raumordnungsschwerpunkte und die Maßnahmen zu deren Verwirklichung dar. Ferner geht der Artikel auf Verpflichtungen und Empfehlungen der Gemeinden für die überörtliche Raumordnung ein. Darüber hinaus werden die wichtigsten Ergebnisse der Bestandsaufnahme und die Hauptprobleme bei der Erstellung dieses Entwicklungsprogrammes dargestellt und auf das Leitbild der Arge Alp für das Obere Lechtal eingegangen. hb

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Raumordnung, Recht, Entwicklungsplanung, Entwicklungsprogramm, Planungsraum, Raumstruktur, Verordnung, Überörtlichkeit, Raumordnungsziel, Leitbild

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Raumordnungsinform.(1983)Nr.2, S.37-46, Lit.Raumordnungs-Information D.3.

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Raumordnung, Recht, Entwicklungsplanung, Entwicklungsprogramm, Planungsraum, Raumstruktur, Verordnung, Überörtlichkeit, Raumordnungsziel, Leitbild

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