Einseitige VOB-Leistungsbestimmung durch Gebietskörperschaft. BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 346/01 (OLG Jena).

Beck
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Datum

2004

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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

VOB/B § 1 Nr.4 i.V. mit § 2 Nr.6: 1) § 1 Nr.4 VOB/B regelt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Dieser ist unter den Voraussetzungen des § 1 Nr.4 VOB/B berechtigt, durch eine einseitige empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Willenserklärung den Leistungsumfang des Vertrags zu ändern. 2) Eine wirksame Leistungsänderung gem. § 1 Nr.4 VOB/B begründet unmittelbar einen Anspruch des Auftragnehmers gem. § 2 Nr.6 VOB/B auf eine zusätzliche Vergütung. 3) Eine Erklärung gem. § 1 Nr.4 VOB/B kann von einem Dritten für den Auftraggeber nur wirksam im Rahmen einer gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht abgegeben werden. 4) Die Leistungsänderung gem. § 1 Nr.4 VOB/B ist ein Verpflichtungsgeschäft i.S. des § 109 ThürKommO, so dass ein Landkreis durch eine Erklärung des zuständigen Landrats oder seines Stellvertreters nur wirksam verpflichtet werden kann, wenn die in der Thüringer Kommunalordnung geregelten Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung beachtet worden sind. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 207-210

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen