Der Erschließungs- und/oder Folgelastenvertrag - für die Vertragspartner ein unabschätzbares Risiko? Tl. 3.
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1982
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Erschließungs- und Folgelastenverträge können aus einer Vielzahl von Gründen zumindest teilweise nichtig sein. Die Abfassung des Vertragstextes bedarf insbesondere im Falle des Folgenlastenvertrags größter Sorgfalt. Hierbei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu beachten. Nur dann ist gewährleistet, dass die von den Vertragspartnern erwarteten Vorteile sich realisieren lassen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, die sich aus den vorgenannten öffentlich-rechtlichen Verträgen ergeben, ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO gegeben. -z-
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.6, S.267-268