Das Baugebiet in der aargauischen Ortsplanung.
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1976
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SEBI: 78/5570
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Zusammenfassung
Gegenstand der Arbeit ist das Recht der Bauleitplanung und deren Umsetzung im schweizer Kanton Aargau. Der Autor führt dazu zunächst in Grundbegriffe des schweizer Planungsrechts ein, wie die der Raumplanung, Ortsplanung, der Planungsträger, Mittel der Planung und insbesondere des Baugebiets. Der planungsrechtliche Begriff des Baugebiets umfaßt dasjenige Siedlungsgebiet, das durch Nutzungspläne zur kurzfristigen Überbauung ausgeschieden wird. Der Autor stellt dann schwerpunktmäßig die Einzelheiten dieser Nutzungsplanung (Zonenplanung), das Umlegungsverfahren und das Erschließungsrecht dar. Die Vorbereitung der Zonenplanung erfolgt durch die Gesamtplanung des Kantons und durch die Regionalplanung. Den Gemeinden obliegt die Umsetzung dieser Planung im Rahmen der Ortsplanung. Sie arbeiten die für die Grundeigentümer unmittelbar verbindlichen Nutzungsordnungen aus, indem sie die auszuscheidenden Gebiete in verschiedene Bauzonen gliedern (Zonenplanung). wd/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1976), XXIII, 170 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 143