Die Leistungserbringung in den Sozialgesetzbüchern II, III, VIII und XII im Spannungsverhältnis zum europäischen und nationalen Vergaberecht.

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Baden-Baden

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Abstract

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen ist das Vergaberecht auch im sozialen Bereich zunehmend von Bedeutung. Hierbei stellt sich jedoch die Frage nach der Vereinbarkeit von Sozialrecht und Vergaberecht. Vor diesem Hintergrund stellt die Verfasserin anhand aktueller Rechtsprechung die Leistungserbringung in den Bereichen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe dar und zeigt auf, wo die sozialrechtliche Leistungserbringung im Spannungsverhältnis zum Vergaberecht steht. Während das europäische Vergaberecht in erster Linie Rahmenbedingungen vorgibt, resultieren aus dem nationalen Vergaberecht konkrete Vorgaben, die öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten haben. Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage, ob bei der Leistungserbringung in den SGB II, III, VIII und XII, die vorwiegend im Rahmen eines sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses erbracht wird, überhaupt ein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts vorliegt.

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221 S.

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Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht; 22