Die direkte Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums.

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IRB: Z 464
BBR: Z 481

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Zusammenfassung

Die Wohnungseigentumsförderung ist ein traditioneller Bestandteil der Wohnungsbauförderung. Förderungsziele sind die Beseitigung des Wohnungsmangels und die Schaffung breitgestreuten Eigentums, wobei die Bundesregierung die Förderung stärker auf das Wohneigentum hin bezogen sehen will. Die direkte Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ist als Ergänzung zur steuerlichen Förderung zu sehen. Der Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen wird im Rahmen des 1. Förderungsweges (Sozialprogramm) als auch des 2. Förderungweges (Eigentumsprogramm) durch direkte staatliche Hilfen erleichtert. Die Förderung des 1. Förderungsweges differiert in den einzelnen Bundesländern. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohneigentum, Wohnungsbauförderung, Eigennutzung, Sozialer Wohnungsbau, Wohneigentumsförderung, Wohnungsbauförderungsgesetz, Politik, Wohnungsbau

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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 39(1985), Nr.6, S.128-129

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Wohneigentum, Wohnungsbauförderung, Eigennutzung, Sozialer Wohnungsbau, Wohneigentumsförderung, Wohnungsbauförderungsgesetz, Politik, Wohnungsbau

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