Osteuropäische Bauunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Beispiel Rumänische Bauunternehmen.

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SEBI: 75/662

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DI

Zusammenfassung

Am Beispiel rumänischer Baufirmen wird untersucht, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten osteuropäischen Bauunternehmen in der BRD zur Verfügung stehen, welche gesetzlichen Schranken bestehen und inwieweit solche Schranken auf die osteuropäischen Firmen angewendet werden können.Die Verträge deutscher Partner mit rumänischen Staatshandelsunternehmen werden in Bezug auf die Rechtsnatur sowie das Zustandekommen eines solchen Vertrages, öffentlich-rechtliche Schranken der Tätigkeit sowie Rechtsfolgen aus bilateralen und multilateralen Vereinbarungen untersucht.Das Arbeitsverhältnis unterliegt grundsätzlich auch während der Tätigkeit rumänischer Arbeitnehmer in der BRD rumänischem Recht.Es gelten aber Art. 9 Abs. 3 sowie Art. 5 Abs. 1 GG auch für die rumänischen Arbeitnehmer; damit steht ihnen das Koalitions- und Streikrecht zu, und sie haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und sich im Rahmen dessen auch politisch zu betätigen.

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Schlagwörter

Bauunternehmen, Völkerrecht, Ausländer, Gastarbeiter, Außenhandel, Wirtschaftsrecht, EWG, GATT, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht

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Köln: Hansen (1974) XXXIII, 207 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1974)

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Bauunternehmen, Völkerrecht, Ausländer, Gastarbeiter, Außenhandel, Wirtschaftsrecht, EWG, GATT, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht

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