Die Gesetzgebungskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Münster
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ZLB: 94/4315
BBR: A 12 438
BBR: A 12 438
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DI
S
S
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Abstract
Durch Gesetz vom 27.10.1994 wurde das Recht der Erschließungsbeiträge (bisher im Baugesetzbuch bundesrechtlich geregelt) durch Änderung des Art. 74 Nr. 18 GG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder überführt. Die vorliegende Arbeit (sie wurde Mitte 1994 abgeschlossen) über die Gesetzgebungskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht hat noch den entsprechenden Gesetzentwurf der Gemeinsamen Verfassungskommission zur Grundlage, der jedoch wortgleich übernommen wurde. Um das eigentliche Thema, die Gesetzgebungskompetenz, klären zu können, durchdringt der Autor zunächst systematisch das Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts, dessen Erörterung bisher fast ausschließlich der Rechtsprechung überlassen war. Dieser Teil bildet daher auch den eigentlichen Schwerpunkt der Arbeit. Im Ergebnis soll das Erschließungsbeitragsrecht ganz eindeutig dem grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallenden kommunalen Abgabenrecht zuzurechnen sein. lil/difu
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XXI, 224 S.
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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 157