Kommunaler Jugendplan. Überlegungen zur strukturellen, personellen und inhaltlichen Konzeption der Kinderkrippen. 5 Bände.

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1977

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SEBI: 78/3964-3.-4

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Im System der offenen Hilfen für die Familie gehört die Kinderkrippe zu den traditionellen Einrichtungen der Jugendhilfe. In München gibt es sie seit der Jahrhundertwende. Mindestens seit die wissenschaftliche Forschung sich stärker mit der frühkindlichen Entwicklung, ihren Bedingungen und Gefährdungen befaßt, wird immer wieder die Frage aufgestellt, ob Kinderkrippen überhaupt wünschenswert sind. Es liegen hierzu recht gegensätzliche Stellungnahmen vor. Während auf der einen Seite behauptet wird, daß die Kinderkrippe zumindest keine schädlichen Wirkungen auf das Kind ausübe, vielmehr noch die Sozialisation in frühen Jahren günstig beeinfluße, wird auf der anderen Seite mit nachdruck auf die negativen Folgen frühkindlicher Deprivation hingewiesen. Allerdings können auch die Gegner der Kinderkrippe nicht an der Tatsache vorbeigehen, daß ein bestimmter Bedarf zur tageweisen Unterbringung von Säuglingen außerhalb der Familie aus wirtschaftlichen und persönlichen Gründen besteht. Aufgabe der Krippenplanung muß es deshalb sein festzustellen, welche institutionellen, räumlichen und personellen Bedingungen erfüllt werden müssen, um die möglichen Gefährdungen des Kleinkindes nicht nur zu verhindern, sondern die Krippe als pädagogische Einrichtung zu gestalten. vk/difu

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München: Selbstverlag (1977), 55 S., Tab.

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Kommunaler Jugendplan; 3

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