Die Miete-Beteiligung an Wohnungen. Eine Formel zwischen Wohnungsmiete und Wohnungseigentum.
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1974
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SEBI: 74/1446
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Zusammenfassung
Der in dieser Arbeit entwickelte Vorschlag für eine Zwischenformel von Miete und Wohnungseigentum bezweckt eine bessere Befriedigung des Wohnbedürfnisses. Der sog. Mieter-Teilhaber kann sich nämlich wie der Wohnungseigentümer des Sachwertes seiner Wohnung erfreuen und allein die Dauer seines Verbleibens in der Wohnung bestimmen, sofern er seinen Verpflichtungen der Miete-Beteiligungskörperschaft gegenüber nachkommt. Zwar ist er nicht Eigentümer, aber dafür trägt er die Finazierungslast und das Risiko der Wertminderung nur zu dem Teil seiner persönlichen Kapitalbeteiligung. Fremdkapitalschuldnerin ist die Miete-Beteiligungskörperschaft. Während die einstufige Miete-Beteiligungs-AG oder -Genossenschaft im wesentlichen das Haftungsrisiko begrenzt, bietet die zweistufige Miete-Beteiligungs-AG darüber hinaus eine Reduktion des notwendigen Eigenkapitals des Mieter-Teilhabers im Vergleich zum notwendigen Eigenkapital des Wohnungseigentümers an. Nachdem zunächst geprüft wird, welche juristischen Personen sich zur Vermittlung von Miete-Beteiligungen eignen, werden im nächsten Schritt verschiedene Miete-Beteiligungsmodelle entwickelt, um dann als entscheidendes Kriterium für Erfolg oder Mißerfolg in der Praxis mögliche Finanzierungsmodelle vorzustellen. Einer steuerrechtlichen Beurteilung folgt abschließend ein Vergleich der Miete-Beteiligung mit dem Wohnungseigentum und der Wohnungsmiete.
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Bern: Stämpfli (1974), 137 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bern 1974)
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Serie/Report Nr.
Abhandlungen zum schweizerischen Recht; 430