Das Verhältnis von Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie.
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SEBI: 80/3385
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DI
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Abstract
Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie sind zwei verschiedene Grundrechte mit je verschiedenen Wirkungsbereichen. Im Wirtschaftsleben sind sie voneinander abhängig. Das eine ist ohne das andere sinnlos. Ihre Wirkungsbereiche können sich überschneiden, da der gesetzgeberische Spielraum in der Schweiz bei der Wirtschaftsfreiheit enger ist als bei der Eigentumsgaratie. Lenkende und gestaltende Maßnahmen, die bei der Eigentumsgarantie einen wesentlichen Teil der Einschränkungen ausmachen, sind bei der Wirtschaftsfreiheit nur in beschränktem Maße zulässig. Besonders wirtschaftspolitische Vorkehrungen sind verpönt. Der Autor stellt die Eigentumsgarantie sowie die in der Schweiz besonders gewährleistete Wirtschaftsfreiheit in Beziehung zueinander, grenzt beide Rechte begrifflich gegeneinander ab, untersucht ihre Stellung im Wertesystem der Verfassung und stellt die gemeinsamen Voraussetzungen für staatliche Eingriffe in beide Grundrechtsgarantien dar. Er prüft, in welchen Fällen solche Eingriffe noch verhältnismäßig sind, und stellt Lösungsgrundsätze für die Kollision beider Grundrechte auf. chb/difu
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Wirtschaftsfreiheit, Eigentumsgarantie, Verhältnismäßigkeit, Grundrechtskollision, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik
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Zürich: Schulthess (1979), XVII, 94 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)
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Wirtschaftsfreiheit, Eigentumsgarantie, Verhältnismäßigkeit, Grundrechtskollision, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik
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Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 15