Stadterneuerung, Althausmodernisierung und Denkmalpflege. Vortrag, gehalten auf dem 596. Lehrgang.
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1987
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SEBI: 87/9-Nr.18
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Zusammenfassung
Aufgabe der Denkmalpflege ist es, die nach der Definition des Denkmalschutzgesetzes als Denkmäler ausgewiesene Substanz umfassend zu erhalten, nicht nur den schönen Schein gefälliger Fassaden. Möglich ist das nur, wenn die Denkmäler sinnvoll genutzt werden. Das heißt aber nicht, daß sie für jede beliebige Nutzung zurechtgestutzt werden dürfen. Aufgabe der Denkmalpflege ist es weiterhin, über die Einzeldenkmäler hinaus historisch aussagekräftige Ortsgefüge insgesamt oder Teile davon als Denkmalbereiche zu erhalten. Der Autor schildert den so verstandenen Prozeß der denkmalpflegerischen Maßnahmen im Rahmen von Stadtplanung und -sanierung. cp/difu
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Bonn: (1987), 22 S.
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Serie/Report Nr.
Material aus den Lehrgängen; 388