Die Bundesbaugesetznovelle 1979.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Am 1.8.1979 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht in Kraft getreten. Hinter diesem pompösen Titel verbirgt sich eine Novellierung des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes. Das Bundesbaugesetz hat zahlreiche Änderungen formeller Vorschriften, vor allem im Bereich der Bauleitplanung, erfahren. Daneben sind auch Vorschriften materiellen Gehalts, etwa im Bodenverkehrsrecht und in den §§ 29 bis 35 neu gestaltet worden. Eine erhebliche Bedeutung kommt den neuen §§ 155 a, 155 b und 155 c zu. In Zukunft werden danach nicht mur formelle Fehler bei der Aufstellung von Bauleitplänen heilbar sein, auch Fehler des gemeindlichen Abwägungsvorgangs können unter gewissen Voraussetzungen heilen. bm

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Recht, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Novelle, Beschleunigungsnovelle, Bauleitplanung, Bodenverkehr, Baugenehmigungsverfahren, Bewertung

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 110(1979)Nr.18, S.550-553, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Novelle, Beschleunigungsnovelle, Bauleitplanung, Bodenverkehr, Baugenehmigungsverfahren, Bewertung

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