Die Kollisionsordnung des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Strukturen des deutschen Internationalen Verwaltungsrechts.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: 2006/1952

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DI
RE

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Abstract

Die Frage, ob das öffentliche Recht ein internationales Kollisionsrecht entwickeln kann, beschäftigt die Rechtswissenschaft seit bald 100 Jahren. Der Autor legt einen Entwurf der verfassungsrechtlichen Begründung für die Anwendung fremden öffentlichen Rechts in Deutschland vor und entwickelt Zurechnungsnormen, die Aussagen zulassen, wann eine Behörde als deutsche Behörde oder als Einrichtung eines anderen Staates handelt. Von solchen Zurechnungsnormen hängen nicht nur das anwendbare Recht, sondern auch der gerichtliche Rechtsschutz und die demokratische Legitimation der Behörde ab. Die internationale Behördenkooperation hat schließlich Konsequenzen für den Vorbehalt des Gesetzes, der abhängig von der Form der Zusammenarbeit in unterschiedlichen Ausprägungen auftritt. difu

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XX, 405 S.

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Jus publicum; 131