Mehr Verkehrssicherheit und Gerechtigkeit. Bürokratieabbau durch Einführung der Halterhaftung bei Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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RE

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Abstract

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsregeln gilt im ruhenden Verkehr, also zumeist bei falsch parkenden Fahrzeugen die sogenannte Halterhaftung. Eine Ausweitung des Prinzips der Halterhaftung auf den fließenden Verkehr, also etwa auf Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen, könnte zu einer Verringerung des bürokratischen und administrativen Aufwandes führen. Derzeit werden beispielsweise allein in Berlin über 46.000 Arbeitsstunden für die Ermittlung von Fahrern bei Verkehrsverstößen aufgewendet. Einige europäische Staaten, wie etwa die Niederlande, wenden das Prinzip der Halterhaftung auch für den fließenden Verkehr bereits an. In Deutschland wird allerdings die Frage diskutiert, ob eine entsprechende Ausweitung dieser Regelung verfassungskonform wäre.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 12

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S. 566-567

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