Eigentumsrechtliche Probleme des gemeindlichen Anschluß- und Benutzungszwanges
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1965
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SEBI: CN 643
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DI
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Abstract
Die Arbeit versucht, eine umfassende Darstellung des Meinungsstandes von 1965 zu eigentumsrechtlichen Fragen des gemeindlichen Anschluß- und Benutzungszwanges vorzunehmen.Wesentlicher Streitpunkt ist dabei die Frage, ob die Auferlegung des Anschluß- und Benutzungszwanges für die Betroffenen - zu denen neben den potentiellen Benutzern gemeindlicher Einrichtungen auch private Unternehmer zählen, die mit der Einführung eines Benutzungszwanges ihren Kundenstamm in der Gemeinde verlieren - eine entschädigungslose Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 I S. 2 GG) bedeutet oder als Sonderopfer entschädigungspflichtig ist.Während die Rechtsprechung (modifizierte Einzelaktstheorie des BGH und Schweretheorie des BVerwG) zu einer fiskusfreundlichen Lösung kommt, betont der überwiegende Teil der Literatur den enteigenden Charakter der Einführung eines Anschluß- und Benutzungszwanges.Besondere Probleme ergeben sich bei der Enteignung durch Gemeindesatzung. chb/difu
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München:(1965), XXXVIII, 141 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1965)