Haftung für grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen im Völkerrecht und im Internationalen Privatrecht.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 96/78

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Die Haftung für grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen stellt sowohl ein Instrument der Prävention als auch des Schadensausgleichs im Falle einer Umweltbeeinträchtigung dar. Die Haftungsbestimmungen sind sowohl im Völkerrecht, das in erster Linie öffentlich-rechtlichen Charakter besitzt, als auch in den kollisionsrechtlichen Normen der jeweiligen Länder, also in deren internationalem Privatrecht statuiert. Gegenständlich wird sowohl der Tatbestand der grenzüberschreitenden Beeinträchtigung im Sinne einer Begriffsbestimmung als auch die Rechtsfolgenseite erörtert. Es werden verschiedene Konventionen des Völkerrechts im Bereich des grenzüberschreitenden Umweltschutzes dargestellt. Darüber hinaus werden sowohl prozessuale Probleme des internationalen Privatrechts als auch die materiellrechtliche Ebene in ausgesuchten Rechtsordnungen exemplarisch erörtert. Schließlich werden auch Probleme der Verschränkung von internationalem Privatrecht und Völkerrechts problematisiert. Rechtstatsächlich werden u. a. Tankerunfälle seit 1967, die Rheinverschmutzung (Sandoz), der Reaktorunfall von Tschernobyl sowie verschiedene Fälle von grenzüberschreitender Luftverschmutzung behandelt. phb/difu

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340 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1803