Grundfragen der heutigen Verwaltungsrechtslehre. Verwaltungsnorm und Verwaltungsrechtsverhältnis.
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SEBI: Ser 650-15
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DI
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Abstract
Die Arbeit versucht, Grundzüge eines freiheitlich-rechtsstaatlichen Verwaltungsrechts zu entwerfen. Sie kommt in der Untersuchung zum Schluß, daß das heutige Verwaltungsrecht vielfach noch durch das sog. ,,monarchische Prinzip'' (indem einfach die Zuständigkeiten des Monarchen durch republikanische Zuständigkeiten ersetzt wurden) bestimmt wird und fordert ein Umdenken dahingehend, daß das demokratische Prinzip auch in allen Bereichen der Verwaltung Platz greift. Es werden zwei Gruppen von Verwaltungsrechtsnormen untersucht die Innennormen, die das Verhältnis zwischen Organwalter und Verwaltungsorganen regeln, und die Außennormen, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung beziehen. Der Autor kritisiert die Lücken des Gesetzesvorbehalts, die überkommene Ermessenslehre, das besondere Gewaltverhältnis und die Organwalterstellung als Ausdruck des monarchischen Prinzips, das unter der Geltung des Grundgesetzes in der Weise keinen Bestand haben könne. chb/difu
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Verwaltung, Norm, Gesetzesvorbehalt, Ermessen, Monarchie, Demokratie, Gesetzmäßigkeit, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Theorie
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Tübingen: Mohr (1965), X, 300 S., Lit.; Reg.; jur.Habil.; Tübingen
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Verwaltung, Norm, Gesetzesvorbehalt, Ermessen, Monarchie, Demokratie, Gesetzmäßigkeit, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Theorie
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Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 15