Vergaben von Strom- und Gaskonzessionen. Im Spannungsfeld von Konzessionsvergaberecht und Energiewirtschaftsrecht.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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RE
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Abstract
Sind Strom- und Gaskonzessionen reine Wegerechte? Noch wird die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen nur rudimentär geregelt. Unklare Rechtslagen für Kommunen und Bewerber sind die Folge. Zur Zeit wird ein Gesetzentwurf zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung im Bundestag beraten. In dem laufenden Gesetzgebungsverfahren wird unter anderem diskutiert, ob für Strom- und Gaskonzessionen die Inhouse-Vergabe vorgesehen werden soll und die Verfahren zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen einer Überpfüfung durch Vergabenachprüfungsinstanzen unterliegen sollten. Fraglich ist jedoch, ob Strom- und Gaskonzessionen nicht viel eher Dienstleistungskonzessionen sind, die seit April 2016 dem Kartellvergaberecht unterliegen. Der Gesetzgeber bewertet Strom- und Gaskonzessionen jedoch als Wegerechte und nicht als Dienstleistungskonzessionen. Hierbei ist zweifelhaft, ob die Vorgaben des europäischen Rechts richtig angewendet wurden. Demnach können Strom- und Gaskonzessionen nämlich durchaus als Dienstleistungskonzessionen gewertet werden und würden somit unter den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fallen.
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 9
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S. 403-405