Handelbare Flächenausweisungsrechte. Anforderungsprofil aus ökonomischer, planerischer und juristischer Sicht.

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Baden-Baden

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ZLB: 2009/87

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RE

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Abstract

Die Bundesregierung hat die Verringerung der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr als ein zentrales Ziel einer nachhaltigen Flächennutzungspolitik in ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2002 anerkannt und das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 ha/Tag zu begrenzen. Trotzdem ist bislang noch keine Trendwende zu erkennen, denn es werden immer noch ca. 110 ha/Tag an Fläche verbraucht. Die Hoffnungen auf die Zielerreichung richten sich deshalb auf die Schärfung raumordnungsrechtlicher Interessen. In diesem Zusammenhang bietet sich eine nähere Prüfung des Instruments der handelbaren Flächenausweisungsrechte an, dessen Einsatz insbesondere von sachverständigen Gremien, wie dem Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und dem Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg gefordert worden ist. Die Etablierung dieses Instruments wirft eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Abstimmung mit dem Planungssystem und bestehenden fachrechtlichen Erfordernissen auf.

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215 S.

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Recht, Ökonomie und Umwelt; 17