Zu den Voraussetzungen der Sperrung des freien Durchgangs durch ein Seeufergrundstück. Artikel 141 III BV in Verbindung mit Abschnitt V des BayNatSchG. BayVGH, Urteil vom 3.8.1988, Nr.9 B 87.01107, nicht rechtskräftig.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Die Kläger sind Eigentümer von Ufergrundstücken am Bodensee, die schon im vorigen Jahrhundert mit einer heute denkmalgeschützten Villa bebaut und parkartig angelgt wurden. Im Abstand von etwa 35 Metern von der Villa verläuft eine am See entlang führende Allee als Teil des Seeuferwegs. Im Jahr 1973 erklärten sich die Kläger widerruflich bereit, den Durchgang zu gestatten. 1984, nachdem es wiederholt zu Verunreinigungen und Beschädigungen gekommen sei, wurde die Genehmigung widerrufen und der Zugang gesperrt. Das Landratsamt verfügte die Wiederöffnung. Die Kläger erhoben Anfechtungsklage, der das Verwaltungsgericht stattgab. Dagegen wurde vom beklagten Landratsamt Berufung eingelegt. Die Berufung ist nach dem vorliegenden Urteil nicht begründet. Wesentlich dafür ist der in Artikel 29 I BayNSchG angesprochene Ausnahmetatbestand, der eine Sperrung erlaubt, wenn die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder beeinträchtigt wird. Dies ist durch die Beschmutzung und Beschädigung der Fall. Andere Gesichtspunkte, wie die Flächenaufteilung zwischen privat zu beanspruchender und öffentlich zugänglicher Fläche bei einer Wohnnutzung nach der Instandsetzung der Villa werden in der Begründung ausgeführt, waren jedoch nicht urteilsbestimmend. Für eine zukünftige einvernehmliche Regelung werden Hinweise gegeben. (wb)

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Grundstücksnutzung, Verschmutzung, Rechtsprechung, Seeufer, Betretungsrecht, Zaun, Erholungsnutzung, Privatbereich, Öffentlicher Bereich, Abgrenzungskriterium, Beeinträchtigung, Zumutbarkeit, Urteil, Recht, Eigentum

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 120(1989), Nr.2, S.47-49

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Grundstücksnutzung, Verschmutzung, Rechtsprechung, Seeufer, Betretungsrecht, Zaun, Erholungsnutzung, Privatbereich, Öffentlicher Bereich, Abgrenzungskriterium, Beeinträchtigung, Zumutbarkeit, Urteil, Recht, Eigentum

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