Bebauungsrecht und Bauordnungsrecht - Laden im Wohngebiet. Bauweise und Grenzabstand. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.2.1979 - III 933/78.

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IRB: Z 852
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Zusammenfassung

Der Begriff "Laden" umfasst auch sog. Verbrauchermärkte und Diskountgeschäfte des Einzelhandels. Sind in einem Bebauungsplan neben reinen Wohngebieten mehrere kleinere allgemeine Wohngebiete ausgewiesen, so können die in den allgemeinen Wohngebieten vorgesehenen Läden der Versorgung des gesamten Plangebiets dienen. Ein Nachbar kann die Verletzung seines Eigentumsrechts bei der Genehmigung eines Lebensmittelsgeschäfts nicht mit der Begründung dartun, mangels geeigneter Stellplätze würden die Kunden auf der Straße parken. -y-

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Schlagwörter

Recht, Bauordnungsrecht, Bebauungsplanung, Bauplanungsrecht, Wohngebiet, Laden, Verbrauchermarkt, Bauwesen, Grenzabstand, Stellplatz, Parkplatz, Rechtsprechung, VGH-Urteil

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Baurecht 11(1980)Nr.3, S.253-257, Lit.

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Recht, Bauordnungsrecht, Bebauungsplanung, Bauplanungsrecht, Wohngebiet, Laden, Verbrauchermarkt, Bauwesen, Grenzabstand, Stellplatz, Parkplatz, Rechtsprechung, VGH-Urteil

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