Umweltschutz durch internationales Haftungsrecht.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 99/2426

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RE

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Verschiedene Ansätze für die Entwicklung eines internationalen Umwelthaftungsregimes werden aufgezeigt, wobei berücksichtigt wird, dass das internationale Haftungsrecht noch nicht ausgebildet ist. Hilfsweise wird das US-amerikanische Umwelthaftungsrecht dargestellt. Je nachdem für welchen Bereich die Haftungsregeln erfolgen, erfüllt die Einführung eines Haftungsrechts zur Durchsetzung internationaler Umweltstandards unterschiedliche Funktionen. Es können drei mögliche Funktionen erfüllt werden: der Ausgleich von Personen- und Sachschäden, der Ausgleich von Umweltschäden und die Durchsetzung von Umweltstandards. Die beiden letztgenannten stehen in der Praxis im Vordergrund. Die Durchsetzung von internationalen Umweltstandards liegt im Übrigen bei den Staaten. kirs/difu

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XXVI, 524 S.

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