Rechtsverwirklichung durch Zwangsgeld. Vergleich - Vereinheitlichung - Kollisionsrecht.
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1992
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SEBI: 92/2167
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Die Rechtsverwirklichung (nicht nur die theoretische Gewährung von Rechten) muß das Ziel des Rechtsstaates sein. Dazu dient das Zwangsgeld, das in den Pargr.Pargr. 888, 890 der Zivilprozeßordnung sowie in den entsprechenden Vorschriften im Arbeits-, Presse-, Umwelt- und Verwaltungsrecht seine Anwendung findet. Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend mit anderen Ländern (England, Frankreich, Benelux) die Handhabung des Zwangsgeldes, die in den einzelnen Ländern recht unterschiedlich ausfällt. Dabei geht der Autor neben den Besonderheiten für Eil-, Schieds- und Verwaltungsgerichtsverfahren überdies auf die europäische Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des Zwangsgeldes mit 15 Leitsätzen ein. Ein umfangreiches Sach-, Entscheidungs- und Gesetzesverzeichnis steht am Ende dieser Arbeit. rebo/difu
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Tübingen: Mohr (1992), XXXIII, 414 S., Abb.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Hamburg 1989/90)
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Serie/Report Nr.
Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht; 54