Planungshoheit und Grundeigentum. Die verfassungsrechtlichen Schranken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 99/1109
BBR: B 13 926
DST: R 60/412

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Zusammenfassung

Das kommunale Instrumentarium zur Baulandbereitstellung findet seine Grenze im verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz. Dieses Spannungsfeld zwischen Planungshoheit und Grundeigentum gewinnt besondere Relevanz beim im Jahre 1990 wieder eingeführten Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Die verfassungsrechtliche Problematik wird besonders an folgenden Fragen deutlich: Stehen die bei der Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen entstehenden Bodenwertsteigerungen der Gemeinde oder den Grundeigentümern zu? Kann die Gemeinde Grundstücke zur Verfolgung fiskalischer Interessen oder zur sozialen Umverteilung enteignen? difu

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291 S.

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Kölner Schriften zu Recht und Staat; 7