Time-Sharing von Ferienhäusern. Zum Problem der Zulässigkeit in der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Praxis in den USA und Großbritannien.
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SEBI: 91/2012
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Zusammenfassung
Time-Sharing ist eine neue, stark expandierende Form der Beteiligung an einer Ferienwohnung. Dabei erwirbt der Time-Sharer durch ein einmalig im voraus zu entrichtendes Entgelt das Recht, die Wohnung für einen längeren Zeitraum oder auch fortwährend für einen festzulegenden Zeitraum im Jahr nutzen zu dürfen. Nach einem Überblick über die Erscheinungsformen des Time-Sharing in den USA und in Großbritannien werden die möglichen schuldrechtlichen und dinglichen Vertragsformen des Time-Sharing unter deutschem Recht untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die vom Verwaltungsaufwand und der Sicherheit her für den Kunden sinnvollste Organisationsform die des Vereins ist. Das letzte Kapitel behandelt den Schutz des Time-Sharers durch die staatliche Aufsicht, die bereits durch die bestehenden Gesetze befriedigend gelöst ist, und schließt mit einer knappen deutschen und englischen Zusammenfassung. lil/difu
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Ferienhaus, Zeitraum, Nutzungsrecht, Zivilrecht, Wohnungsrecht, Wohneigentum, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Rechtsvergleichung, Verein, Erholung, Freizeit, Wohnungswesen, Recht, Wohnung
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Münster: Waxmann (1990), LIV, 217 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)
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Ferienhaus, Zeitraum, Nutzungsrecht, Zivilrecht, Wohnungsrecht, Wohneigentum, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Rechtsvergleichung, Verein, Erholung, Freizeit, Wohnungswesen, Recht, Wohnung
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