Betriebliche Abwässer. Die Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes; Industrial waste. The provisions of the water right law.

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IRB: Z 369

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Dem Verursacherprinzip folgend normiert das Wasserrechtsgesetz eine Reihe von Verpflichtungen für den Abwasserproduzenten. Sorgfalts-, Bewilligungs-, Instandhaltungs-, Reinhaltungs-, Anpassungs- und Überwachungspflicht sowie die Pflicht zur Beachtung der Vorschriften und die Haftung als die wichtigsten Punkte werden vom Autor erläutert. Über die Beschaffenheit der Abwässer und die Vorschriften zur fachgerechten und ordnungsgemäßen Entsorgung gibt er einen Überblick. Die Kenntnis und die Beachtung dieser Vorschriften erleichtert es dem Unternehmer und Planer, in wirtschaftlich vertretbarer Weise auch den Grundanliegen des Gewässerschutzes zu entsprechen. Die Missachtung solcher Vorschriften hingegen kann ernste Folgen auch für den Betrieb und die darin Beschäftigten haben. (Mo)

Beschreibung

Schlagwörter

Abwasser, Abwasserableitung, Abwasserbeseitigung, Gewässerreinhaltung, Wasserverschmutzung, Bewilligungsverfahren, Gesetzestext, Abwassereinleitung, Recht, Wasser

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Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft, 38(1986), Nr.3/4, S.45-50, Lit.

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Abwasser, Abwasserableitung, Abwasserbeseitigung, Gewässerreinhaltung, Wasserverschmutzung, Bewilligungsverfahren, Gesetzestext, Abwassereinleitung, Recht, Wasser

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