BayVGH, Urteil v. 15.5.1984 - Nr.1 B 82 A.1535, rechtskräftig.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Ein Vorhaben dient nicht schon dann einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn es diesem irgendwie nützlich ist und den Betriebsablauf erleichtert oder fördert. Vielmehr ist darauf anzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs - ein Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wohngebäude mit Betriebsräumen für eine Berufsimkerei im Außenbereich als bevorrechtigt angesehen werden kann.(-z-)

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Landwirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaftsgebäude, Wohngebäude, Bauvorhaben, Rechtsprechung, Privilegiertes Vorhaben, Paragraph 35, Außenbereich, Imkerei, VGH-Urteil, Bundesbaugesetz

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.7, S.212-213

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Landwirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaftsgebäude, Wohngebäude, Bauvorhaben, Rechtsprechung, Privilegiertes Vorhaben, Paragraph 35, Außenbereich, Imkerei, VGH-Urteil, Bundesbaugesetz

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